Motorrad - Klassen

Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas) 
  • Prüfbescheinigung für MOFA 
  • Mindestalter 15 Jahre


Klasse AM

  • leichte zweirädigrige Kraftfahrzeuge
  • Hubraum bis maximal 50 ccm
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Leistung maximal 4kW
  • Mindestalter 16 Jahre

Klasse A 1

  • Krafträder
  • Hubraum bis maximal 125 ccm
  • Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg
  • Leistung maximal 11kw
  • Mindestalter 16 Jahre


NEU: Klasse B 196

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • seit mindestens fünf Jahren Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (Auto),
  • Mindestalter von 25 Jahren 
  • 4 mal Motorrad-Theorie
  • mind. 5 Doppelstunden Praxis (Stadt / Land / Autobahn).


Nach Abschluss der Ausbildung wird Dir von uns die Bescheinigung ausgestellt.


Die Berechtigung wird durch die Ergänzung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert und gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland

Wir bieten die Schulung auch auf einem Automatikroller an!

Klasse A 2

  • Krafträder
  • Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,2 kW/kg
  • Leistung maximal 35kW
  • Mindestalter 18 Jahre

Klasse A

  • Krafträder
  • Hubraum über 50 ccm oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Mindestalter 24 Jahre (bei Direkterwerb)